Sachverständige

Wir sind familienpsychologische Sachverständige und werden vom Familiengericht beauftragt. Dabei sind wir an die gerichtliche Fragestellung gebunden. Je nach Fragestellung sind wir beauftragt,  Entscheidungshilfen zu leisten, zur Befriedung, Deeskalation und Lösungsfindung beizutragen sowie Problemkonstellationen (z.B. Beziehungs- und Entwicklungsstörungen, familiäre Konfliktsituationen, besondere Belastungen bei Eltern und Kind) auf der Grundlage familienpsychologischer Erkenntnisse fachkompetent und verständlich aufzuklären. Das Gericht kann Sachverständige auch beauftragen, auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinzuwirken.

Eine familienpsychologische Begutachtung erfolgt auf der Basis wissenschaftlicher Qualitätsstandards. Das sachverständige Vorgehen ist um bestmögliche Transparenz und Verständlichkeit gegenüber Auftraggeber (Gericht) und Verfahrensbeteiligten bemüht. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Begutachtung feiwillig. Im Rahmen des Cochemer Modells Lehrter Prägung arbeiten wir auch mit den anderen beteiligten Berufsgruppen zusammen, beraten uns z.B. mit den Verfahrensbeiständen oder Jugendamtsmitarbeitern, sprechen evtl., wenn Hilfsmaßnahmen geplant sind, gemeinsame Vorgehensweisen ab.

Wir kontaktieren die Eltern persönlich und vereinbaren mit ihnen mehrere Termine in unserer Praxis bzw. bei den Eltern zu Hause. Im Rahmen von Einzelgesprächen mit den Eltern sowie mit deren Kind oder deren Kindern sowie auch durch eine zeitlich begrenzte Begleitung von Eltern und Kindern (Interaktionsbeobachtung) können wir uns einen Eindruck verschaffen über die familiäre Situation, das Familien- und Beziehungsgefüge, mögliche Belastungen, die individuelle Problemsicht und -bewertung der Erwachsenen sowie ihre Stärken zur Problembewältigung. 

Teilweise werden die erhobenen Befunde bei Einverständnis der Eltern mit Informationen von Dritten (etwa neue Lebenspartner, Großeltern, Betreuungseinrichtungen, Therapeuten) ergänzt. 

Wir setzen im weiteren Verlauf unser Fachwissen und unsere Methodik dafür ein, dass mit den Eltern und ggf. anderen Beteiligten eine Lösung erarbeitet wird, die am wenigsten schädliche Alternative für ihr Kind oder ihre Kinder darstellt. Wenn sich eine Lösungsperspektive erkennen lässt, werden die Erwachsenen darin angeleitet, begleitet und unterstützt.

Eine Begutachtung kann daher von einigen Wochen bis hin zu einigen Monaten Zeit in Anspruch nehmen. Gelingt eine einvernehmliche Lösung, erübrigt sich in der Regel ein ausführliches psychologisches Gutachten. Eine gemeinsam erarbeitete Regelung wird dann von uns protokolliert und mit der Bitte um Billigung an das Familiengericht weitergeleitet. Unter Umständen entscheidet dann das Gericht, das Verfahren ohne weitere Anhörung abzuschließen.

Wenn sich der zugrunde liegende Konflikt mit den Methoden lösungsorientierter Arbeit nicht – oder zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt – lösen lässt, fassen wir unsere Befunde in einem ausführlichen schriftlichen Gutachten zusammen und geben auf die Fragestellung des Gerichts bezogene Empfehlungen ab. 

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