Die Mediation
Kaum eine andere gerichtliche Auseinandersetzung verläuft so konfliktreich und emotional – bis hin zu Wutausbrüchen – wie ein familiengerichtliches Verfahren. Nicht alle so entstandenen Streitpunkte können allein durch das Anrufen der Justiz geschlichtet werden, was bedauerlich ist, da gerade die Heftigkeit des Konflikts großen negativen Einfluss auf das Kindeswohl hat.Das Wohl der Kinder steht in allen familiengerichtlichen Verfahren an erster Stelle, insbesondere bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht. Dem Kindeswohl sind alle Verfahrensbeteiligten verpflichtet, das gilt ganz besonders für die Eltern.
Oft befinden sich die Eltern durch die Trennungs- und Scheidungssituation und die damit verbundenen Auseinandersetzungen in einer Krise. Sie müssen mit starken Gefühlen, wie Angst, Schmerz Wut oder Verzweiflung fertig werden, die oft überwältigend erscheinen.
In dieser Situation wird oft „vergessen“, dass man den Konflikt untereinander streng von der Pflicht zur Fürsorglichkeit für die betroffenen Kinder trennen muss. Unabhängig von allen Streitigkeiten, bleiben beide Eltern für das Kindeswohl verantwortlich und müssen hier kooperieren – ob sie wollen oder nicht. Wenn man stattdessen die Kinder in den Konflikt hineinzieht, anstatt sie davon abzuschirmen, setzt man sie erheblichem Stress aus, der bis zu körperlichem Unwohlsein (somatische Störungen) reichen kann – möglicherweise mit psychischen Spätfolgen für das ganze Leben.
Die elterliche Verantwortung kann am besten wahrgenommen werden, wenn die Eltern sich einigen. Gelingt ihnen das nicht aus eigenem Antrieb oder mithilfe der Beteiligten im familiengerichtlichen Verfahren, so haben sie außerdem die Möglichkeit, eine Mediation in Anspruch zu nehmen.
Gemäß § 1 des Mediationsgesetzes ist die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mithilfe eines oder mehreren Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Die Mediatoren sind allparteilich, das bedeutet, dass sie für jede Konfliktpartei in gleicher Weise da sind.
Das Mediationsverfahren ist ziel- und lösungsorientiert. Gleichzeitig ist es darauf angelegt, die Emotionen, die den Konflikt begleiten und zu Eskalation führen, mithilfe professioneller Verfahrensmethoden zu benennen und in den Klärungs- und Lösungsprozess einzubinden.
Mediatoren treffen keine Entscheidungen. Unter ihrer Anleitung durchlaufen die Konfliktparteien einen bewährten und strukturierten Prozess, der es ihnen ermöglicht, ihre Kommunikation und Kooperation wiederherzustellen und auf diese Weise ihre individuelle Lösung zu entwickeln. Begleitend zu dem Mediationsprozess können die Konfliktparteien sich von ihren Anwälten beraten lassen.
Sofern die Lösung dem Kindeswohl nicht widerspricht, kann das Gericht sie in einem Beschluss festhalten und das gerichtliche Verfahren damit beenden.